Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.Bei uns erhalten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr, 11 StBerG Hilfe bei derEinkommensteuererklärungwenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit , sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder Einkünfte nach§ 22 Nr. 5 EStG beziehen. Bei zusätzlichen Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften können wir Sie beraten,wenn die Einnahmen aus diesen Einkünftsarten 18000 €, bei Zusammenveranlagung 36000 € nicht überschreiten. Wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit haben oder wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden, beraten wir nicht. Im Rahmen unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erbringen wir für unsere Mitglieder folgende Leistungen:Ganzjähringe Beratung in Lohn- und EinkommensteuerfragenWir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, berechnen Ihre Steuer und vertreten Sie im VeranlagungsverfahrenWir prüfen Ihren Steuerbescheid. Falls erforderlich legen wir Einspruch ein und vertreten Sie vor dem Finanzgericht Information und Beratung über gesetzliche Steuervorteile Beratung bei der Steuerklassenwahl Wenn gewünscht, erstellen wir Ihren Antrag aufLohnsteuerermäßigungNichtveranlagung Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie Kindergeld Wir helfen und informieren auchbei Fragen in Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)über steuerliche Förderungsmöglichkeiten bei der privaten Altersversorgung bei der Nutzung von gesetzlichen Steuervorteilen bei der Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag Sämtliche Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten, es entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten oder Gebühren.Wir freuen uns auf Ihren Besuch in einer unserer Beratungsstellen. |
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