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Unsere Leistungen

Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Bei uns erhalten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr, 11 StBerG Hilfe bei der

Einkommensteuererklärung

wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG beziehen. Bei zusätzlichen Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften können wir Sie beraten, wenn die Einnahmen aus diesen Einkunftsarten 18000 €, bei Zusammenveranlagung 36000 € nicht überschreiten. Wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit haben oder wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden, beraten wir nicht.

Im Rahmen unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erbringen wir für unsere Mitglieder folgende Leistungen:

Ganzjährige Beratung in Lohn- und Einkommensteuerfragen:
– Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, berechnen Ihre Steuer und vertreten Sie im Veranlagungsverfahren
– Wir prüfen Ihren Steuerbescheid. Falls erforderlich legen wir Einspruch ein und vertreten Sie vor dem Finanzgericht
– Information und Beratung über gesetzliche Steuervorteile
– Beratung bei der Steuerklassenwahl

Wenn gewünscht, erstellen wir Ihren Antrag auf
– Lohnsteuerermäßigung
– Nichtveranlagung
– Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
– Kindergeld

Wir helfen und informieren auch
– bei Fragen in Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
– über steuerliche Förderungsmöglichkeiten bei der privaten Altersversorgung
– bei der Nutzung von gesetzlichen Steuervorteilen
– bei der Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag

Sämtliche Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten, es entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten oder Gebühren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in einer unserer Beratungsstellen.